Allgemeine Geschäftsbedingungen

BUERO.IMMOBILIEN LEIPZIG GmbH & Co. KG und BUERO.IMMOBILIEN MANAGEMENT GmbH & Co KG

 

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und der BUERO.IMMOBILIEN LEIPZIG GmbH & Co. KG und BUERO.IMMOBILIEN MANAGEMENT GmbH & Co KG. Abweichungen sind nur dann verbindlich, wenn sie vor oder im Zuge des Vertragsabschlusses ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Diese Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller unserer Angebote. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Mitarbeiter nicht befugt sind, mündlich oder schriftlich Vereinbarungen oder Nebenabreden zu treffen, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen.

Die AGB gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen und gleichartigen Verträge, ohne nochmalige Hinweise durch BUERO.IMMOBILIEN LEIPZIG GmbH & Co. KG und BUERO.IMMOBILIEN MANAGEMENT GmbH & Co KG. Der Gegenbestätigung des Kunden unter Bezugnahme seiner Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

 

2. Haftung

Sämtliche Angebote basieren auf Informationen, die der Eigentümer selbst oder durch ihn beauftragten Dritten erteilt hat. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wird durch BUERO.IMMOBILIEN LEIPZIG GmbH & Co. KG und BUERO.IMMOBILIEN MANAGEMENT GmbH & Co KG nicht übernommen.

Eine Prüfungspflicht besteht durch BUERO.IMMOBILIEN LEIPZIG GmbH & Co. KG und BUERO.IMMOBILIEN MANAGEMENT GmbH & Co KG nicht. Die Angebote erfolgen freibleibend und unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf bleiben vorbehalten. Sämtliche auf das vermittelte Objekt bezugnehmende Informationen und Angaben werden unter Beachtung der Sorgfalt eines ordentlichen Immobilienmaklers weitergegeben.

Unsere Haftung für jegliche Schäden ist auf 10.000€ beschränkt. Ebenfalls wird keine Haftung für Schäden übernommen, die aufgrund von Cyber Attacken (z. B. Virus, Trojaner etc.) verursacht werden, soweit die Implementierung angemessener technischer und organisatorischer Maßnahmen zum Zeitpunkt des Ereignisses vorhanden war. Unsere Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

 

3. Maklervertrag und Entstehung des Honoraranspruches

Mit der Entgegennahme des Angebotes erkennt der Empfänger die nachstehenden Bedingungen an. Zum Vertragsabschluss bedarf es keiner weiteren schriftlichen Bestätigung des Kunden oder des Maklers. Der Provisionsanspruch des Maklers entsteht mit Namhaftmachung des vermittelten Objektes und/oder Geschäftspartners.

Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, hat er dies unverzüglich, spätestens innerhalb von 48 Stunden, unter Beifügung eines Nachweises mitzuteilen. Erfolgt keine fristgemäße Mitteilung und kommt es zum Abschluss eines Vertrages, so ist die Weitergabe der Informationen aufgrund unseres Angebotes als mitursächlich für den Vertragsabschluss anzusehen und begründet daraus unseren Honoraranspruch und die Verpflichtung zur Zahlung.

Ist das Angebot durch BUERO.IMMOBILIEN für den Empfänger provisionsfrei (i.d.R. bei vereinbarter Übernahme der Maklerprovision durch den Eigentümer/Vermieter) und erfolgt der Nachweis innerhalb 48 h durch den Empfänger/Kunden nicht, so entsteht ein Schadensersatzanspruch gegenüber dem Empfänger/Kunden bei Vertragsabschluss über Dritte oder dem Eigentümer direkt in Höhe der vereinbarten und für BUERO.IMMOBILIEN entgangenen Provision.

Alle unsere Angebote und sonstige Mitteilungen sind vertraulich und ausschließlich für den Empfänger/Adressaten bestimmt und müssen vertraulich behandelt werden. Eine Weitergabe an Dritte ist nur mit schriftlicher Einwilligung des Maklers gestattet. Erfolgt eine Weitergabe an Dritte und kommt ein Vertrag zustande, so kann der Empfänger/Adressat – unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche – Schadenersatz in Höhe der vereinbarten Provision schulden. Kommt es aufgrund der Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit des Maklers zum Abschluss eines Vertrages (z.B. Kauf, Miete, Pacht), so wird die Maklerprovision geschuldet, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wird. Dies gilt auch dann, wenn die Bedingungen des Vertrages von den in dem überlassenen Angebot genannten Konditionen abweichen oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen Vertrag über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners erreicht wird. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Vertrag erst nach der Vertragsbeendigung abgeschlossen wird, der Erwerb durch Zuschlag in einer Zwangsversteigerung erfolgt, schließlich, wenn und soweit im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang in einem ersten Vertrag vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen.

Wird ein angebotenes Objekt später durch Dritte erneut angeboten, erlischt dadurch der Provisionsanspruch des Erstanbieters nicht. Der Provisionsanspruch ist auch dann fällig, wenn der Verkauf mit einer anderen Partei zustande kommt, mit der der Empfänger des Exposés in einem besonders engen, persönlichen oder ausgeprägten wirtschaftlichen Verhältnis steht.

Der Provisionsanspruch entsteht ebenso bei Kauf statt Miete, Erwerb von Geschäfts-anteilen statt Objekt und umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf sowie Tausch statt Kauf oder Miete.

Bei Mietangeboten bezieht sich der Begriff der Nettomonatsmiete auf alle angemieteten Flächen inkl. Nebenflächen wie z.B. Lager, Kellerräume etc. sowie Pkw-Stellplätze und ohne Umsatzsteuer. Mietfreie Zeiten sowie anderer Incentives wirken sich dabei nicht mietmindernd aus. Bei Vereinbarung einer Staffelmiete in einem Mietvertrag wird für die Ermittlung der Höhe des Honorars die durchschnittliche Nettomonatsmiete zugrunde gelegt, die sich aus der Gesamtfestlaufzeit des Mietvertrages berechnet. Auf die Berechnung der durchschnittlichen Nettomonatsmiete haben Zeiten, in denen keine Miete zu zahlen ist oder die Miete gemindert ist, keinen Einfluss.

Sollte ein Abschluss des Hauptvertrags auf Wunsch der Vertragspartner ohne unsere Teilnahme zu Stande kommen, so ist der Kunde verpflichtet, uns unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrags zu erteilen. Ferner ist der Kunde verpflichtet, uns eine einfache Abschrift des Hauptvertrags zu überlassen.

 

4. Provisionssätze

Bei Abschluss von Kaufverträgen beträgt die Maklercourtage 5 % zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.

Bei Abschluss von Mietverträgen über gewerbliche Mietflächen beträgt die Maklercourtage 3,0 Nettomonatsmieten zzgl. gesetzlicher Mehrwertsteuer unabhängig von der Vertragslaufzeit.
Bei Vereinbarungen von Optionen und Vormietrechten, erhöht sich die Provision unabhängig vom vorstehenden Provisionssatz um jeweils eine weitere Nettomonatsmiete. Dies gilt auch wenn deren Ausübung zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ungewiss ist.
Die Vermittlung des Vertragsabschlusses ist nur dann provisionsfrei oder niedriger als der vorstehende Provisionssatz, wenn die provisionsfreie Vermittlung bzw. ein abweichender Provisionssatz im Angebot ausdrücklich erwähnt ist. Ist keine Vereinbarung zur Höhe der Maklerprovision getroffen, gilt die ortsübliche Maklerprovision als vereinbart. Die Maklercourtage ist bei Vertragsabschluss fällig und vom Mieter/Käufer an den Makler zu zahlen.

Eine Zahlungspflicht entsteht auch dann, wenn der Hauptvertrag statt mit dem Kunden mit einer mit dem Kunden verbundenen Gesellschaft oder einer von dem Kunden oder einer seiner verbundenen Gesellschaften gesondert für den Abschluss des Hauptvertrags gegründeten Gesellschaft geschlossen wird oder, wenn eine mit dem vorgesehenen Hauptvertragspartner verbundenen Gesellschaft oder eine von diesem oder einer mit diesem verbundenen Gesellschaft gesondert für den Abschluss des Hauptvertrags gegründeten Gesellschaft Hauptvertragspartei wird.

Bei Übertragung von Gesellschaftsanteilen oder -rechten tritt für die Berechnung des Honorars an die Stelle des beurkundeten Nettokaufpreises der für die Immobilie nach der kaufvertraglichen Vereinbarung in die Stichtagsbilanz zum Zwecke der Kaufpreisfindung der Anteile eingestellte Wert unabhängig von den Anschaffungskosten. Wird keine Stichtagsbilanz aufgestellt, ist der Wert anzusetzen, der, wenn eine Stichtagsbilanz erstellt worden wäre, angesetzt worden wäre. Ist ein solcher Wert nicht feststellbar, ist das letzte Angebot des Käufers für die Ermittlung des Honorars zugrunde zu legen, aus dem hervorgeht, welchen Wert er der Immobilie zuerkennt.

 

5. Veröffentlichungen

Sollte der Kunde eine Presseerklärung und / oder sonstige Veröffentlichung im Rahmen der Transaktion abgeben, werden wir dort als Transaktionsberater genannt. Geschieht die Veröffentlichung durch den Hauptvertragspartner des Kunden, so wird der Kunde auf die Nennung hinwirken. Im Übrigen sind wir zu einer eigenen Presseerklärung oder sonstigen Veröffentlichung berechtigt.
Der Kunde ist mit der Verwendung von E-Mails im Rahmen der Geschäftsbeziehung sowie, jederzeit widerruflich, mit der Übermittlung von Werbung einverstanden. Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir mit der Geschäftsbeziehung zum Kunden und / oder dem Vertragsgegenstand als Referenz werben. Informationen zum Umgang mit personenbezogenen Daten, insbesondere zu den Zwecken, für die wir Kundendaten verarbeiten, sowie zu Betroffenenrechten und Ansprechpartnern, finden sich in unserem Datenschutzhinweis unter

https://buero-immobilien.com/datenschutzerklaerung/.

 

6. Kundenidentitätsfeststellung

Dem Kunden ist bekannt, dass BUERO.IMMOBILIEN LEIPZIG GmbH & Co. KG und BUERO.IMMOBILIEN MANAGEMENT GmbH & Co KG gemäß dem Geldwäschegesetz (GwG) zur Identifikation der Kunden verpflichtet sind. Darüber hinaus verpflichtet das GwG den Kunden, die dafür notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung zu stellen sowie Änderungen unverzüglich mitzuteilen, die sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergeben. Für den Fall, dass der Kunde seinen ihm nach dem GwG obliegenden Mitwirkungspflichten zur Identifizierung nicht nachkommt, sind wir zur außerordentlichen Kündigung berechtigt. Ein möglicher Provisionsanspruch bleibt hiervon unberührt.

 

7. Doppeltätigkeit

Wir sind berechtigt, auch für den jeweils anderen Vertragspartner entgeltlich tätig zu sein.
Wir sind berechtigt, weitere Personen zu beauftragen und einen Teil der Provision an diese abzuführen. Auf Verlangen legen wir offen, ob, an wen und in welcher Höhe solche Zahlungen geleistet werden bzw. wurden.

 

8. Wirksamkeit Vertragsbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder ungültig werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Fehlt es an einer solchen, so tritt an die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung eine wirksame Ersatzbestimmung, die dem angestrebten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit dieser Bestimmungen.

 

9. Nebenabreden
Sonstige Nebenabreden und Änderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

10. Erfüllungsort

Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Erfüllungsort und der Gerichtsstand ist Leipzig.

Im Rahmen des VSBGs (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz) steht die Allgemeine Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für Schlichtung e.V., Straßburger Straße 8 in 77694 Kehl am Rhein unter www.verbraucher-schlichter.de zur Verfügung. Im Falle einer streitigen Auseinandersetzung mit einem Verbraucher erklären wir uns nicht zur alternativen Streitbeilegung nach dem VSBG bereit.